23.04.2019 · Nachricht · Kostenrecht
Kosten der Räumungsklage muss nicht immer der Mieter tragen
| Der Vermieter kann vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten gem. § 280 Abs. 1, § 286 BGB nicht erstattet verlangen, wenn der Mieter lediglich Rechte im Sinne eines etwaigen Sozialwiderspruchs nach § 574 BGB geltend macht. |
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