· Fachbeitrag · Kündigung
Auch ein Rückstand von weniger als einem Monat kann in der Gewerberaummiete erheblich sein
von RiOLG Günther Geldmacher, Düsseldorf
|
Sachverhalt
Gleicher Sachverhalt wie im vorigen Beitrag MK 15, 204. Die Mieter kürzten die Miete unberechtigt ab 3/13 jeweils um 40 Prozent. Die Klägerin kündigte am 4.7.13 fristlos wegen Zahlungsverzugs.
Entscheidungsgründe
Die Räumungsklage hat in den Instanzen Erfolg. Der BGH verweist den Rechtsstreit an das OLG zurück.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig