11.01.2016 · Fachbeitrag · Kündigung
Falsche Bonitätsauskunft und Zahlungsrückstände sind gefährlich
| Täuscht ein Mieter beim Abschluss des Mietvertrags mit einer falschen Selbstauskunft eine bessere Bonität vor und kommt es in der Folge wiederholt zu Zahlungsrückständen, rechtfertigen diese Umstände die außerordentliche Kündigung (AG München 30.6.15, 411 C 26176/14, Abruf-Nr. 145843 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig