· Fachbeitrag · Kündigung
Vermieter muss Mieter nicht vorzeitig aus dem Vertrag entlassen
| In den Fällen, in denen der Mieter lediglich für die Dauer der Regelkündigungsfrist des § 573c Abs. 1 S. 1 BGB zur Fortzahlung des Mietzinses verpflichtet ist, handelt der Vermieter nicht treuwidrig, wenn er den Mieter nicht vorzeitig aus dem Mietverhältnis entlässt. Das Verwendungsrisiko liegt beim Mieter ( LG Berlin 3.3.16, 67 S 39/16, Abruf-Nr. 194441 ). |
Quelle: Ausgabe 07 / 2017 | Seite 110 | ID 44022577