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  • 29.07.2019 · Nachricht · Kündigungsgrund

    Unerlaubter Waffenbesitz kann fristlose Kündigung rechtfertigen

    | Ein Mieter, der eine Waffe und Munition in der angemieteten Wohnung aufbewahrt, verstößt gegen seine Obhutspflichten und stört zugleich nachhaltig den Hausfrieden. Dies rechtfertigt nach Auffassung des LG Berlin eine fristlose Kündigung des Mietvertrags und zwar unabhängig davon, ob die strafrechtlichen Ermittlungen letztlich eingestellt wurden und unabhängig davon, ob die Mieterin von der Aufbewahrung in ihrer Wohnung wusste, weil sie für etwaige Pflichtverletzungen der Angehörigen ihres Haushalts einzustehen hat (LG Berlin 25.6.18, 65 S 54/18). |