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  • · Fachbeitrag · Künigungsgrund

    Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung

    von Assessor jur. Harald Büring, Düsseldorf

    | Bei der Kündigung eines Mietvertrags über eine Wohnung muss sich der Vermieter grundsätzlich auf ein berechtigtes Interesse berufen. Geht es ihm dabei um die Verwertung, scheidet eine Kündigung wegen Eigenbedarf nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB aus. In Betracht kommt jedoch eine Verwertungskündigung. Dies setzt nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB voraus, dass er durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde. Der Beitrag zeigt, worauf es dabei ankommt. |

    1. Hinderung an angemessener wirtschaftlicher Verwertung

    Zunächst stellt sich die Frage, wann ein Vermieter bei Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert wird.

     

    a) Wirtschaftlichkeit der Verwertung

    Bei einer wirtschaftlichen Verwertung geht es darum, dass der Vermieter den dem Grundstück innewohnenden Wert ausnutzen möchte.