Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Lärm

    Nicht immer ist ein detailliertes Lärmprotokoll notwendig

    | Bei wiederkehrenden Beeinträchtigungen durch Lärm bedarf es nicht der Vorlage eines detaillierten Protokolls. Es genügt vielmehr grundsätzlich eine Beschreibung, aus der sich ergibt, um welche Art von Beeinträchtigungen es geht und zu welchen Tageszeiten, über welche Zeitdauer und in welcher Frequenz diese ungefähr auftreten. |

     

    Insoweit hatte hier das Berufungsgericht grundlegend verkannt, dass es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bei wiederkehrenden Beeinträchtigungen durch Lärm nicht der Vorlage eines detaillierten Protokolls bedarf (BGH 22.8.17, VIII ZR 226/16, Abruf-Nr. 196480).

     

    Weiterführender Hinweis

    • Darauf kommt es beim Streit um Lärmmängel in der Prozesspraxis an, MK 17, 82
    Quelle: Ausgabe 10 / 2017 | Seite 164 | ID 44853703