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  • · Fachbeitrag · Mandanten fragen

    Wann und wie oft darf ich auf dem Balkon grillen?

    von RA Axel Wetekamp, RiOLG a.D., München

    | Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus zur Miete mit schönem Balkon. Meine Leidenschaft in den Sommermonaten ist das Grillen auf dem Balkon. Nun hat sich einer der anderen Mieter beim Vermieter über meine Grillaktivitäten beschwert und zwar über alles Mögliche: Häufigkeit, Dauer, Lärm, Rauch und Grillgerüche. Das ist doch alles normal! Oder sehe ich das falsch? Grillen kann doch nicht verboten werden. |

     

    1. Grundsätzliches zur Rechtslage

    Ist ein Balkon zusammen mit einer Wohnung vermietet, gilt wie in anderen Fällen auch, dass der Mieter grundsätzlich zur umfassenden Nutzung des Balkons berechtigt ist, § 535 BGB. Nachdem das Grillen insbesondere auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses jedoch mit erheblicher Außenwirkung verbunden sein kann, gelten hier spezielle Grundsätze, deren Ausgestaltung sich in zahlreichen Gerichtsentscheidungen widerspiegelt.

     

    Entscheidend ist zunächst der Inhalt des Mietvertrags und der Hausordnung. In der Rechtsprechung ist unstreitig, dass dort ein Grillverbot für den Balkon enthalten sein kann und natürlich auch Einschränkungen, z. B. zeitlicher Art oder das Verbot, einen Holzkohlegrill zu betreiben. Wird ein vertragliches Verbot vom Mieter trotz Abmahnung nicht beachtet, kommt sogar eine fristlose Kündigung des Mietvertrags in Betracht (LG Essen 7.2.02, 7 S 438/01).