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  • 01.09.2017 · Nachricht · Mangelnde Bonität

    Vermieter kann einen neuen WG-Mieter ablehnen

    | Auch bei einer Wohngemeinschaft kann der Vermieter einem beabsichtigten Mieterwechsel widersprechen, wenn – entsprechend der Regelungen zur Untervermietung (§ 553 Abs. 1 S. 2 BGB) – ein wichtiger Grund in der Person des neuen Mieters vorliegt, wie etwa mangelnde Bonität des potenziellen „neuen“ Mieters (LG Berlin 9.1.17, 18 S 112/16, Abruf-Nr. 194940 ). |