22.07.2024 · Nachricht · Mieterhöhung
Bepflanzung als parkähnliche Anlage kann Wohnwerterhöhung rechtfertigen
| Das bloße Vorhandensein von Bäumen, Sträuchern und Grünflächen ist kein hinreichender Indikator für ein aufwendig gestaltetes Wohnumfeld. Eine Wohnwerterhöhung kann nur begründet werden, wenn die Bepflanzung den Charakter einer parkähnlichen Anlage aufweist (AG Berlin-Köpenick 29.4.24, 5 C 126/23, Abruf-Nr. 242678 ). |
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