· Nachricht · Mieterhöhung
Konkludenter Verzicht auf Modernisierungsmieterhöhung
| Hat ein Vermieter nach Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen die Erhöhung der Miete gemäß § 558 BGB verlangt, ohne die etwaige gegebene Möglichkeit zur gleichzeitigen oder späteren Erhöhung der Miete nach § 559 BGB a.F. zu erwähnen oder sie sich ausdrücklich vorzubehalten, kann darin ein stillschweigender Verzicht auf eine Modernisierungsmieterhöhung nach Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen liegen. LG Berlin 16.7.15, 67 S 130/15 . |
Quelle: ID 43769086