26.02.2022 · Nachricht · Mieterhöhung
Veralteter Mietspiegel für Mieterhöhungsbegründung ungeeignet
| Verwendet der Vermieter zur Begründung einer Mieterhöhung einen veralteten Mietspiegel (hier: acht Jahre) und hat sich im Rahmen der danach veröffentlichten Mietspiegel die Einordnung und Bewertung von Wohnungen im Rahmen der Mietspiegelerstellung nachhaltig verändert, entspricht das Mieterhöhungsverlangen nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Begründung der Erhöhungserklärung (AG Hamburg 22.12.21, 49 C 213/21, Abruf-Nr. 227407 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig