· Fachbeitrag · Mieterhöhungszustimmung
Mieter kann seine schriftliche Zustimmung zur Mieterhöhung nicht widerrufen
von RiOLG a.D. Günther Geldmacher, Düsseldorf
| Kann der Wohnungsmieter seine Zustimmung zu der Mieterhöhung widerrufen, wenn die Mieterhöhung auf dem Postweg, d. h. unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist? Diese bisher ungeklärte Frage hat der BGH jetzt entscheiden. |
Sachverhalt
Der Vermieter (eine KG, vertreten durch ihre Hausverwaltung) forderte den Mieter unter Bezugnahme auf den örtlichen Mietspiegel auf, einer näher erläuterten Erhöhung der Nettokaltmiete zuzustimmen. Der Mieter erklärte brieflich seine Zustimmung, widerrief diese jedoch anschließend. Gleichwohl zahlte er 10 Monate lang die erhöhte Miete unter Vorbehalt. Mit der Klage verlangt er die Rückerstattung der gezahlten Erhöhungsbeträge. Die Klage blieb in allen Instanzen erfolglos.
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(Abruf-Nr. 205429) |
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