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  • · Nachricht · Mietgebrauch

    Beseitigung eines Wespennests auf Kosten des Vermieters

    | Steht eine konkrete Gesundheitsgefährdung zu befürchten, darf der Mieter ein Wespennest auf Kosten des Vermieters entfernen lassen. |

     

    Allerdings muss der Mieter zuvor versuchen, den Vermieter wegen des Wespennests zu benachrichtig. Ein telefonischer Benachrichtigungsversuch ist dafür ausreichend (AG Würzburg 19.2.14, 13 C 2751/13).

    Quelle: ID 42758969