· Fachbeitrag · Nutzung der Mietwohnung
Immer Ärger mit dem Wäschetrocknen
von Assessor jur. Harald Büring, Düsseldorf
| Das Thema Wäschetrocknen in der Wohnung führt schnell zum Streit zwischen Mieter und Vermieter. Das gilt z. B., wenn der Vermieter seinen Mieter auf Unterlassung in Anspruch nimmt. Oder der Vermieter weigert sich, Schimmel zu beseitigen bzw. nimmt den Mieter auf Schadenersatz in Anspruch. Unter Umständen spricht er sogar die fristlose Kündigung aus. Der Mieter wiederum beruft sich oft darauf, dass kein Trocknungsraum vorhanden ist. Oder es ist ihm zu beschwerlich, diesen aufzusuchen. Wie hier die rechtliche Situation aussieht, erläutert der folgende Beitrag. |
1. Allgemeines
Ob der Vermieter gegen den Mieter einen Anspruch darauf hat, dass dieser es unterlässt, Wäsche in der Wohnung zu trocknen (§ 541 BGB, § 535 BGB, § 1004 BGB) oder einen Anspruch auf Schadenersatz infolge einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten gemäß § 280 BGB hat, hängt vor allem davon ab, inwieweit Wäschetrocknen in der Wohnung als vertragsgemäße Nutzung anzusehen ist. Der BGH hat hierzu bisher keine Stellung bezogen. Umso interessanter ist die hierzu ergangene Rechtsprechung der Instanzgerichte.
2. Beispiele aus der Rechtsprechung
Wie unterschiedlich die Sichtweise in der Rechtsprechung ist, wird bereits am folgenden Fall deutlich:
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