· Fachbeitrag · Mietgebrauch
Keine Baumpflanzung auf gemieteter Loggia
| Der Vermieter kann verlangen, dass der Mieter einen auf der zur gemieteten Wohnung gehörenden Loggia gepflanzten Baum (hier: Bergahorn) beseitigt. Das Pflanzen von Bäumen auf einem Balkon bzw. einer Loggia ist nicht mehr vom üblichen Mietgebrauch gedeckt (LG München 8.11.16, 31 S 12371/16, Abruf-Nr. 190502 ). |
Quelle: Ausgabe 01 / 2017 | Seite 1 | ID 44381416