· Fachbeitrag · Mietgebrauch
Mieter darf Parabolantenne im angemieteten Garten aufstellen
| Ein Vermieter kann vom Mieter nicht verlangen, dass er eine auf der Rasenfläche des gemieteten Gartens aufgestellte Parabolantenne entfernt. |
Dies ist kein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache. Die Antenne ist wie ein Sonnenschirm zu betrachten, da sie die Bausubstanz nicht beeinträchtigt. Sie stellt allenfalls eine optische Beeinträchtigung dar, die vom Vermieter unter Abwägung der Belange des Mieters aus Art. 5 Abs. 1 GG hinzunehmen ist (AG Brandenburg 8.8.14, 31 C 304/13, Abruf-Nr. 142709).
Quelle: Ausgabe 10 / 2014 | Seite 163 | ID 42942890