18.12.2013 · Fachbeitrag · Mietgebrauch
Schraube locker: Alles im Rahmen des Normalen
| Beschädigungen, die dadurch entstehen, dass sich aus einer zu Beginn des Mietverhältnisses montierten Duschabtrennung eine Schraube löst und herausfällt, halten sich noch im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs nach § 538 BGB (AG Saarbrücken 2.5.13, 36 C 306/12, Abruf-Nr. 133918 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig