20.12.2021 · Nachricht · Mietmängel
Optische Beeinträchtigungen sind kein Mangel der Mietsache
| Bei rein optischen Beeinträchtigungen handelt es sich nicht um Beschädigungen, die die Nutzung der Mietsache beeinträchtigen (LG Hanau 8.7.21, 2 S 140/20, Abruf-Nr. 226186 ). |
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