· Fachbeitrag · Mietmangel
Keine überspannten Anforderungen an Darlegung
| Weist die Mietsache einen erheblichen Mangel auf und mindert der Mieter deswegen die Miete, kann er sich nur erfolgreich gegen eine Zahlungs- und/oder Räumungsklage verteidigen, wenn es ihm gelingt, den Mangel im Prozess schlüssig darzulegen. Der BGH hat hierzu klare Regeln aufgestellt. Wie die aktuelle Entscheidung zeigt, werden diese selbst von renommierten OLG-Senaten aus Sicht des XII. Senats nicht immer fehlerfrei eingehalten. |
Sachverhalt
Die Klägerin verlangt von den Beklagten rückständige Miete für eine Gaststätte. Die Beklagten berufen sich dagegen auf folgende Mängel:
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