· Fachbeitrag · Mietmangel
Minderung bei Abschaffung der Antenne
| Heißt es im Mietvertrag „Das Haus ist mit (…) Hör- und Sehfunk“ ausgestattet, schuldet der Vermieter die Versorgung mit Radio- und Fernsehfunk (AG Dortmund 8.10.19, 425 C 5770/19, Abruf-Nr. 212152 ). |
Stellt der Vermieter die Versorgung ein und verweist den Mieter auf die Möglichkeit, individuelle Versorgungsverträge mit einem Kabelversorger abzuschließen, begründet dies einen Mangel der Mietwohnung. Das Maß der Minderung hat das AG Dortmund mit 10 Prozent bemessen.
Quelle: Ausgabe 12 / 2019 | Seite 207 | ID 46221871