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  • 17.12.2014 · Fachbeitrag · Mietmangel

    Rückforderung überzahlter Miete auch bei Zahlung ohne Vorbehalt

    | Ein Mieter, der trotz eines Mangels der Mietsache vorbehaltlos die volle Miete zahlt, kann überzahlte Miete grundsätzlich nicht zurückfordern (§ 814 BGB). Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Mieter die Rechtskenntnis besitzt, dass ein Sachmangel kraft Gesetzes zur Minderung der Mietforderung führt. |