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  • · Nachricht · Mietmangel

    Unerwünschter Besuch von der Nachbarskatze: Mieter darf Miete mindern

    | Wird ein Mieter wiederholt von der Nachbarskatze in seiner Wohnung besucht, stellt dies eine erhebliche Beeinträchtigung seines Wohngebrauchs dar. Er kann von seinem Vermieter verlangen, dass er etwas gegen die Katzenbelästigung durch den Nachbarsmieter unternimmt. Des Weiteren darf er die Miete aus diesem Grund um 10 % mindern (AG Potsdam 19.6.14, 26 C 492/13). |

     

    Das AG Potsdam stellte darauf ab, dass es zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung gehört, Fenster und Terrassentüren zum Lüften öffnen zu können, ohne dass man dabei befürchten muss, dass eine Katze dies dazu nutzt, um in die Wohnung zu gelangen. Ob die Katzenhaltung erlaubt war oder nicht, war für das AG unerheblich.

    Quelle: ID 42852902