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  • 20.09.2013 · Fachbeitrag · Mietmangel

    Urinstrahlgeräusche in der Nachbarwohnung kein Mangel

    | Eine nicht modernisierte Altbauwohnung ist nicht ­deshalb mangelhaft, weil Urinstrahlgeräusche aus der Nachbarwohnung wahrnehmbar sind und beim Auftreffen des Urinstrahls auf den Wasserabfluss der zulässige Schalldruckpegel von 30 dB(A) gemäß der DIN 4109 (1989) überschritten wird. |