20.09.2013 · Fachbeitrag · Mietmangel
Urinstrahlgeräusche in der Nachbarwohnung kein Mangel
| Eine nicht modernisierte Altbauwohnung ist nicht deshalb mangelhaft, weil Urinstrahlgeräusche aus der Nachbarwohnung wahrnehmbar sind und beim Auftreffen des Urinstrahls auf den Wasserabfluss der zulässige Schalldruckpegel von 30 dB(A) gemäß der DIN 4109 (1989) überschritten wird. |
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