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  • · Nachricht · Mietmangel

    Veraltete Heizungsanlage: War sie bei Errichtung des Gebäudes „up to date“ liegt kein Mangel vor

    | Dass eine dem vertragsgemäßen Zustand der Mietsache entsprechende Heizungs- und Belüftungsanlage hohe Energiekosten verursacht, ist bei der Beurteilung, ob ein Mangel der Mietsache vorliegt, nicht von Bedeutung, wenn die Anlage dem bei der Errichtung des Gebäudes maßgeblichen technischen Standard entspricht und fehlerfrei arbeitet ( BGH 18.12.13, XII ZR 80/12, Abruf-Nr. 140375). |

     

    Auch bei einem gewerblichen Mietverhältnis lässt sich aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot ein Anspruch des Mieters auf Modernisierung einer vorhandenen und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechenden Heizungsanlage nicht ableiten (BGH 31.10.07, VIII ZR 261/06, NJW 08, 142).

     

    Quelle: ID 42515782