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  • 11.09.2017 · Nachricht · Mietminderung

    Im Stehen duschen kann vertragswidrige Nutzung darstellen

    | Der Mieter kann die Miete nicht wegen Schwarzschimmel im Badezimmer mindern, wenn der Schimmel auf einer vertragswidrigen Nutzung des Badezimmers beruht. |