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  • 04.11.2016 · Fachbeitrag · Mietminderung

    Lärm von neu eröffnetem Hotel: 20 Prozent Minderung sind drin

    | Wird in einem Hinterhof ein Hotel eröffnet, durch das es zu einer erheblichen Lärmbelästigung kommt, kann dies eine Mietminderung von 20 Prozent der Miete rechtfertigen. Lärm aufgrund eines Hotels ist selbst für Großstadtwohnungen unüblich. Dies hat das LG Berlin entschieden. |