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  • 06.05.2019 · Nachricht · Mietminderung

    Provisorische Mangelbeseitigung sollte nicht abgelehnt werden

    | Lehnt der Mieter eine vom Vermieter angebotene provisorische Zwischenlösung zur Beseitigung eines von ihm angezeigten Mangels ab, kann er das Recht zur Mietminderung ab dem Zeitpunkt verlieren, ab dem die provisorische Zwischenlösung voraussichtlich abgeschlossen worden wäre. |