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  • · Nachricht · Mietminderung

    Wenn der Fahrstuhl defekt ist ...

    | Die Höhe der Minderung wegen Ausfall des Aufzugs richtet sich nach der Geschosslage. Für eine Wohnung im 3. Stock kann der Mieter 10 Prozent mindern. Gegen dessen Instandsetzungsanspruch kann der Vermieter nicht einwenden, eine Reparatur sei wegen des geplanten Neueinbaus eines Aufzugs unwirtschaftlich (AG Berlin-Mitte 11.6.20, 10 C 104/19, Abruf-Nr. 220401 ). |

     

    Beachten Sie | Der Einwand des Vermieters stützt sich auf eine Überschreitung der sog. Opfergrenze. Danach kann der Vermieter die Mängelbeseitigung verweigern, wenn sie zwar möglich ist, aber einen grob unverhältnismäßigen Aufwand erfordert (BGH NJW 05, 3284; vgl. auch BGH 22.1.14, VIII ZR 135/13, Abruf-Nr. 141134, MK 14, 84). Wann diese Zumutbarkeitsgrenze überschritten ist, ist im Einzelfall nach den Interessen der Parteien zu ermitteln (OLG Celle ZMR 15, 228). Es handelt sich um einen seltenen Ausnahmetatbestand, an den die Rechtsprechung hohe Anforderungen stellt (BayObLG 24.1.95, 3 ObOWi 2/95; OLG Karlsruhe 30.12.94, 19 U 113/94). In der Regel lässt sich die Pflicht des Vermieters, für eine Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache Sorge zu tragen, nicht aushebeln ‒ so auch hier.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2021 | Seite 41 | ID 47084714