· Fachbeitrag · Mietobjekt
Dachrinnen müssen nicht regelmäßig kontrolliert werden
| Der Vermieter ist nicht generell verpflichtet, Dachrinnen und Regenabflüsse regelmäßig zu kontrollieren und zu reinigen, sondern nur, wenn konkrete Anzeichen für eine drohende Verstopfung vorliegen oder wenn aufgrund der Örtlichkeiten mit einer Verstopfung zu rechnen ist. |
Es spricht kein Anscheinsbeweis dafür, dass Rückstaubildung auf eine Verletzung von Reinigungspflichten zurückzuführen ist (OLG Düsseldorf 30.3.12, I-24 U 256/11, Abruf-Nr. 123410).
Quelle: Ausgabe 12 / 2012 | Seite 200 | ID 36656980