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  • 22.05.2024 · Nachricht · Mietpreisbremse

    Vermietung nach umfassender Modernisierung: Wer trägt die Beweislast?

    | Der BGH hat seine Rechtsprechung zur Modernisierungsmieterhöhung auf die Mietpreisbremse übertragen (BGH 11.11.20, VIII ZR 369/18). Danach ist eine Modernisierung umfassend, wenn sie einen Umfang aufweist, der eine Gleichstellung mit Neubauten rechtfertigt. Eine solche Gleichstellung ist anzunehmen, wenn die Modernisierung einen wesentlichen Bauaufwand erfordert und zu einem Zustand der Wohnung führt, der demjenigen eines Neubaus in wesentlichen Teilen entspricht. Wie diese Entscheidung mit Blick auf die Darlegungs- und Beweislast umzusetzen ist, ergibt sich aus einem Hinweisbeschluss des LG Berlin (22.8.22, 64 S 210/21 zum Urteil vom 13.12.23, Abruf-Nr. 241291 ). |