· Nachricht · Mietverhältnis
Bei Anmietung als Büro liegt immer gewerbliches Mietverhältnis vor
| Mietet eine GmbH Räumlichkeiten zum Betrieb eines Büros an, liegt ein Geschäftsraummietverhältnis vor. Diese gilt auch, wenn es der Mietvertrag gestattet, die Räume zur Weitermietung oder zur anderweitigen Überlassung an dritte Personen zu überlassen und diese die Räumlichkeiten letztlich als Wohnung nutzen ( LG Berlin 8.10.15, 25 O 119/15 ). |
Quelle: ID 43933174