Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 22.06.2015 · Fachbeitrag · Mietvertrag

    Kündigungsausschluss bei absehbaren Belastungen des Mieters

    | Ein beiderseitiger Kündigungsausschluss ist im Verhältnis zwischen Unternehmer und Verbraucher gemäß §§ 310 Abs. 3 Nr. 2, 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn bereits bei Vertragsabschluss umfangreiche und zu massiven Belastungen des Mieters führende Baumaßnahmen geplant waren und der Kündigungsausschluss den gesamten Bauzeitraum umfasst. |