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  • 04.12.2017 · Nachricht · Mietvertrag

    Mieter muss Anschlagsgefahr durch Extremisten angeben

    | Ist dem Mieter bekannt, dass er Angriffsziel politisch motivierter Straftaten sein kann, muss er dies dem Vermieter vor Unterzeichnung des Mietvertrags von sich aus mitteilen. Dieser Umstand kann für den Vermieter wichtig sein, wenn er entscheidet, ob er den Mieter als Mieter haben möchte. Wurde der Vermieter vom Mieter nicht aufgeklärt, kann er den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. |