24.06.2014 · Fachbeitrag · Minderung
Wellen im Teppich können Mangel darstellen
| Der schlechte Zustand eines Teppichbodens kann eine Mietminderung – hier 5 Prozent – begründen, wenn er Wellen schlägt und aufgrund dessen eine Stolpergefahr für die Wohnungsnutzer besteht. |
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