18.12.2017 · Fachbeitrag · Modernisierung
Aufzug hält nicht vor Wohnungstür, ist aber zu dulden
| Der Einbau eines Aufzugs ist eine duldungspflichtige Modernisierungsmaßnahme. Dies gilt auch, wenn er nur auf dem Treppenpodest zwischen den Stockwerken und nicht auf der Etage mit den Eingangstüren der Wohnungen hält (AG Berlin-Mitte 14.6.17, 17 C 158/16, Abruf-Nr. 197790 ). |
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