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  • · Fachbeitrag · Modernisierung

    Klage auf Duldung der Modernisierung: So wird der Antrag ausreichend bestimmt

    von RiOLG Günther Geldmacher, Düsseldorf

    Der Klageantrag auf Duldung der Modernisierung einer Mietwohnung ist hinreichend bestimmt, wenn der erstrebte Duldungserfolg sowie der Umfang der zu duldenden Arbeiten in seinen wesentlichen Umrissen und Schritten im Antrag umschrieben werden (BGH 28.9.11, VIII ZR 242/10, Abruf-Nr. 113648).

    Sachverhalt

    Das AG hat den Beklagten antragsgemäß verurteilt, die angekündigten Modernisierungsmaßnahmen zur Anbringung eines Balkons im Bereich der Westseite seiner Wohnung gegenüber den Klägern und den übrigen Miteigentümern zu dulden, und zwar insbesondere folgende Maßnahmen:

    • Anbringung eines Staubschutzes im Arbeitsbereich,