· Fachbeitrag · Modernisierungsmieterhöhung
Abzug fiktiver Instandsetzungskosten: Erhaltungsmaßnahme muss nicht fällig sein
von RiOLG a. D. Günther Geldmacher, Düsseldorf
| Wie ist zu verfahren, wenn eine Mieterhöhungserklärung mehrere selbstständige Baumaßnahmen betrifft, einzelne Baumaßnahmen aber unzureichend begründet sind: Ist der Mieterhöhungsanspruch teilbar oder insgesamt nichtig? Und was ist, wenn der Vermieter fiktive Instandhaltungskosten nicht berücksichtigt hat, weil die Instandsetzung nicht fällig war? All diese Fragen hat der BGH jetzt geklärt. |
Sachverhalt
Die durchgeführten und der Klägerin zusammen mit einer Mieterhöhungangekündigten baulichen Veränderungen umfassten:
- Umstellung der Heizungsanlage von Gastherme auf Fernwärme,
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