· Fachbeitrag · Modernisierungsmieterhöhung
Formelle Anforderungen: Angabe der Quote des ersparten Instandsetzungsaufwands genügt
(BGH 17.12.14, VIII ZR 88/13, Abruf-Nr. 174625) |
Sachverhalt
Die Klägerin ist Mieterin einer Wohnung der Beklagten. Diese kündigte schriftlich an umfangreich zu modernisieren (u.a. Wärmedämmung der Steildachflächen, Fassaden und Kellerdecken; Erneuerung der Heizung, Haustüren samt Schließanlage, der Fenster in den Treppenhäusern und der Wohnung der Klägerin sowie Einbau neuer Rollläden). Die Beklagte begann, die Arbeiten auszuführen und nahm in der Folgezeit entsprechend dem Baufortschritt fünf Modernisierungsmieterhöhungen vor: mit Schreiben vom
- 23.12.10 um 105,92 EUR ab 3/11,
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