20.08.2021 · Nachricht · Modernisierungsmieterhöhung
Formelle Wirksamkeit: Keine überhöhten Anforderungen
| Eine Modernisierungsmieterhöhung ist formell wirksam, wenn der Mieter deren Grund anhand der Erläuterung als plausibel nachvollziehen kann. Der Mieterhöhungserklärung müssen keine Belege beigefügt werden; diese kann der Mieter am Sitz des Vermieters einsehen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig