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  • 20.08.2021 · Nachricht · Modernisierungsmieterhöhung

    Formelle Wirksamkeit: Keine überhöhten Anforderungen

    | Eine Modernisierungsmieterhöhung ist formell wirksam, wenn der Mieter deren Grund anhand der Erläuterung als plausibel nachvollziehen kann. Der Mieterhöhungserklärung müssen keine Belege beigefügt werden; diese kann der Mieter am Sitz des Vermieters einsehen. |