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  • 22.12.2015 · Fachbeitrag · Modernisierungsmieterhöhung

    Wert der Feststellungsklage ist der volle Jahresbetrag

    | Der Wert der Feststellung der modernisierungsbedingten Mieterhöhung bemisst sich nach § 41 Abs. 5 S. 1 Alt. 1 GKG als lex specialis zu § 9 ZPO. |