· Fachbeitrag · Nachtragsvereinbarung
Ausnutzung einer Zwangslage durch Vermieter ist sittenwidrig
| Eine Nachtragsvereinbarung zum Mietvertrag kann nach den Umständen des Einzelfalls sittenwidrig sein, wenn der Vermieter hierbei eine von ihm selbst verschuldete Zwangslage des Mieters ausnutzt und diesen hierdurch zum Abschluss dieser Nachtragsvereinbarung veranlasst. |
Die Auswirkungen auf die Wirksamkeit des Mietvertrags richten sich danach, ob die Parteien es ohne die Vereinbarung bei den bisher geltenden Vereinbarungen belassen hätten (OLG Frankfurt 27.5.14, 2 U 41/13, Abruf-Nr. 142708).
Quelle: Ausgabe 10 / 2014 | Seite 163 | ID 42942894