23.08.2013 · Fachbeitrag · Neue Einbaupflicht
Ab 2014: Wärmezähler für Warmwasser
| Ab dem 1.1.14 muss in verbundenen Zentralheizungsanlagen zwecks Trennung der Wärmemenge für Raumheizung und Warmwasserversorgung ein Wärmezähler eingebaut sein (§ 9 Abs. 2 HeizkV). Die frühere 18-Prozent-Regelung für den Warmwasseranteil wurde gestrichen. |
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