· Fortbildungspunkte · Nutzung der Mietwohnung
Homeoffice und mietrechtliche Auswirkungen
von Assessor jur. Harald Büring, Düsseldorf
| Immer mehr Mieter arbeiten ‒ auch corona-bedingt ‒ im Homeoffice. Unter Umständen droht Streit mit dem Vermieter, inwieweit die damit verbundene Tätigkeit eine vertragswidrige Nutzung der Mietwohnung darstellt. |
1. Das droht Mietern
In Betracht kommt insbesondere eine Kündigung des Vermieters gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB wegen Verletzung der Pflichten aus dem Mietvertrag. Unter engen Umständen ist auch eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB möglich. Darüber hinaus kann der Vermieter wegen vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache einen Anspruch auf Unterlassung haben, § 541 BGB. Hinsichtlich der Einstufung als vertragswidrige oder vertragsgemäßeNutzung gilt die folgende Faustformel.
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