· Fachbeitrag · Ordnungsgemäßer Zustand
Ärger bei der Wohnungsrückgabe: Haustiere
von Assessor jur. Harald Büring, Düsseldorf
| Auch wenn der Mieter in seiner Wohnung Haustiere halten darf, kommt es bei der Rückgabe der Wohnung häufig zu einer Auseinandersetzung mit dem Vermieter. Das gilt besonders, wenn es sich um große Tiere, wie Katzen und Hunde, handelt. So ist oft fraglich, ob sich die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand befindet. Das gilt auch, wenn der Mieter keine Schönheitsreparaturen auszuführen braucht. |
1. Anspruchsgrundlagen für Schadenersatz
Ein Anspruch des Vermieters auf Schadenersatz kommt zunächst einmal aus § 280 Abs. 1 BGB in Betracht, was eine schuldhafte Pflichtverletzung durch den Mieter voraussetzt. Darüber hinaus kann sich eine Pflicht des Mieters zum Schadenersatz aus der verschuldensunabhängigen Tierhalterhaftung gemäß § 833 S. 1 BGB ergeben.
2. Beispiele für Schäden durch Haustiere
Wo die Grenzen einer vertragsgemäßen Nutzung liegen, wird an den folgenden Beispielen deutlich:
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