· Fachbeitrag · Ordnungsgemäßer Zustand (Teil 3)
Ärger bei der Wohnungsrückgabe: Parkett
von Assessor jur. Harald Büring, Düsseldorf
| Bei Rückgabe der Wohnung kommt es häufig zum Streit zwischen Mieter und Vermieter darüber, ob sich diese in einem ordnungsgemäßen Zustand gem. § 546 BGB befindet. Ein brisantes Thema ist, inwieweit Parkettböden durch Kratzer oder andere Gebrauchsspuren in Mitleidenschaft gezogen werden dürfen. Wie der Beitrag zeigt, ist man hier „in Gottes Hand“. |
1. Ordnungsgemäßer Gebrauch oder Schaden?
Ob bei Kratzern von einem vertragswidrigen Gebrauch auszugehen ist, knüpft die Rechtsprechung an ganz unterschiedliche Kriterien.
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Der Mieter wohnte mit seinem Labrador in einer Drei-Zimmer-Loftwohnung. Nach der Beendigung des Mietverhältnisses forderte der Vermieter von ihm etwa 4.800 EUR Schadenersatz und berief sich auf Schäden am Parkettboden. Dabei handelte es sich um Kratzspuren durch die Krallen des Hundes. Diese waren fast in der ganzen Wohnung zu finden. Anders sah dies nur an den Stellen aus, an denen der Mieter seine Möbel aufgestellt hatte. |
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