· Fachbeitrag · Photovoltaik
Sind Balkonkraftwerke obligatorisch mitversichert?
von Christian Noe, B. A., Göttingen
| Mini-Photovoltaikanlagen, häufig auch Balkonkraftwerke genannt, werden immer beliebter. Je nach Größe ihres Balkons montieren Mieter ein oder mehrere der Solarmodule. Der Beitrag zeigt, ob Mieter ihre Hausratversicherung informieren müssen, dass sie ein Kraftwerk betreiben. |
1. Balkonkraftwerke gehören grundsätzlich zum Hausrat
„Die bestehende Hausratversicherung des Mieters schützt das Balkonkraftwerk“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Balkonkraftwerke sind damit ebenso wie der übrige Hausrat unter anderem gegen Sturm, Hagel, Feuer und Überspannungsschäden durch Blitz versichert.
Anders als bei großen, auf Dächern installierten Photovoltaikanlagen gibt es für die kleineren Balkonkraftwerke keine eigenständigen Policen. Meist spielt es keine Rolle, ob eine Hausratversicherung schon länger vor dem Kauf der Anlage abgeschlossen wurde. Aber wie so oft gilt: Die Vertragsbedingungen zwischen älteren und aktuellen Policen können sich unterscheiden. Und viele Mieter haben ggf. ihre Hausratversicherung vor etlichen Jahren abgeschlossen und kennen den genauen Leistungsumfang im Schadensfall nicht.
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