20.09.2013 · Fachbeitrag · Räumungspflicht
Nicht vollständige Räumung ist nicht immer ein Vorenthalten
| Der Umstand, dass der Mieter Einrichtungen in der Mietsache nicht entfernt, begründet ein Vorenthalten i.S. des § 546a BGB nur, wenn wegen des Belassens der Einrichtungen nur eine teilweise Räumung des Mietobjekts anzunehmen ist und hierdurch eine anschließende Nutzung durch den Vermieter vollständig verhindert wird. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig