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  • 18.10.2022 · Nachricht · Renovierung

    Streichen einer Wohnungswand in „helllila“ keine Sachbeschädigung

    | Das Anstreichen einer Wand in „helllila“ ist keine Sachbeschädigung. Der Mieter darf den Anstrich weitestgehend frei vornehmen, ohne ihn bei Vertragsende beseitigen zu müssen (LG Halle 8.7.21, 1 S 36/21, Abruf-Nr. 231615 ). |