12.09.2016 · Fachbeitrag · Ruhestörung
Beeinträchtigung einer Mietwohnung durch Hotelbetrieb in der Nachbarschaft
| Gehen von einem in der umliegenden Nachbarschaft nach Mietvertragsschluss aufgenommenem Hotelbetrieb (hier: 60 Zimmer, Apartments und Ferienwohnungen in der Berliner Innenstadt) Lärm- und sonstige Immissionen aus, die weit über das Maß von Störungen hinausgehen, die bei einer Wohnnutzung des Mietobjekts in der konkreten Lage üblich oder typischerweise zu erwarten sind, begründen diese einen Mangel der Mietsache. Der Mieter muss die wiederkehrenden Lärmbelästigungen darlegen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig