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  • 12.09.2016 · Fachbeitrag · Ruhestörung

    Beeinträchtigung einer Mietwohnung durch Hotelbetrieb in der Nachbarschaft

    | Gehen von einem in der umliegenden Nachbarschaft nach Mietvertragsschluss aufgenommenem Hotelbetrieb (hier: 60 Zimmer, Apartments und Ferienwohnungen in der Berliner Innenstadt) Lärm- und sonstige Immissionen aus, die weit über das Maß von Störungen hinausgehen, die bei einer Wohnnutzung des Mietobjekts in der konkreten Lage üblich oder typischerweise zu erwarten sind, begründen diese einen Mangel der Mietsache. Der Mieter muss die wiederkehrenden Lärmbelästigungen darlegen. |